Avast Premium Security 2024 | 1 Gerät 1 Jahr
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Artikel-Nr.:GO-47000
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: 1 - 3 Jahre
Länderzone(n): Weltweit
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- Sichere Bezahlung
Avast Premium Vollversion 1 Jahr
Willkommen bei Softwarewelt 24, Ihrem zuverlässigen Partner für erstklassige Softwarelösungen. Entdecken Sie jetzt Avast Premier 2020, die ultimative Sicherheitslösung für Ihren PC.
Avast Premier 2020
bietet Ihnen eine Vollversion für ein ganzes Jahr, um Ihren Computer und Ihre Daten umfassend zu schützen. Mit der innovativen Nitro-Technologie blockiert Avast Premier Hackerangriffe auf Webcams und wehrt Ransomware bereits in den Anfängen ab. Ihre Sicherheit steht an erster Stelle, und Avast Premier setzt hier neue Maßstäbe.
Warum Avast Premier 2020?
Firewall:
Halten Sie Hacker auf der anderen Seite der Mauer mit unserer Firewall-Funktion, die den Datenverkehr überwacht und steuert.
Anti-Spam:
Konzentrieren Sie sich auf wichtige E-Mails, indem Sie Spam und verdächtige Inhalte fernhalten.
Real Site:
Schützen Sie sich vor Hackern, die Ihre DNS-Einstellungen kapern und auf gefälschte Websites locken wollen.
WLAN-Inspektor:
Erkennt Schwachstellen in Ihrem WLAN und ungebetene Gäste, die sich Zugang verschafft haben.
Intelligenter Virenschutz:
Blockieren Sie Viren, Malware, Spyware, Ransomware und Phishing, bevor sie Schaden anrichten können.
Verhaltensschutz:
Blockiert verdächtige Verhaltensmuster und bietet Zero-Second-Schutz vor unbekannten Bedrohungen.
Ransomware-Schutz:
Verhindern Sie, dass Ransomware Ihre persönlichen Daten verschlüsselt oder löscht.
Automatischer Software Updater:
Halten Sie Ihre Software automatisch auf dem neuesten Stand, um Angriffen vorzubeugen.
Sandbox:
Testen Sie verdächtige Dateien in einer sicheren Umgebung, um Schaden zu vermeiden.
Daten-Schredder:
Löschen Sie vertrauliche Dateien dauerhaft, damit sie nicht wiederhergestellt werden können.
Webcam-Schutz:
Entscheiden Sie selbst, wer Zugriff auf Ihre Webcam hat, um Ihr Privatleben zu schützen.
Mit Avast Premier 2020 sind Sie optimal gegen Cyberbedrohungen gewappnet. Vertrauen Sie auf die intelligente Cloud-basierte Erkennung und genießen Sie ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihren PC, Ihr Heimnetzwerk und Ihre Passwörter. Holen Sie sich jetzt Avast Premier 2020 und sichern Sie sich ein Jahr lang umfassenden Schutz für Ihre digitale Welt.
Systemanforderungen - Avast Premium Security 2024 | |
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Windows-basierte Desktops und Laptops |
Windows 7, Windows 8.1, Windows 10 und Windows 11 |
Mac-basierte Desktops und Laptops |
macOS 10.10 (Mojave) und höher |
iOS-Betriebssysteme |
iOS 10 und höher |
Android-Smartphones und -Tablets |
Android 5 und höher |
Optimalste Bildschirmauflösung | Mindestens 1024 x 768 Pixel |
Diese Anleitung gilt für folgende Softwaren:
✓ Avast Internet Security
✓ Avast Premium Security
✓ Avast Ultimate Suite
Schritt 1:
• Öffnen Sie den Download den Sie von uns in den Emails bekommen haben und Laden die Software anschließend herunter.
Schritt 2:
• Öffnen Sie den Ordner "Explorer". Gehen Sie nun zum Reiter "Downloads". Dort können Sie die "Anwendung" starten.
Schritt 3:
• Die Installation wird jetzt vorbereitet.
Schritt 4:
• Klicken Sie jetzt auf „ Installieren“.
Schritt 5:
• Das Avast Antivirenprogramm wird jetzt installiert, dies kann einige Minuten in Anspruch nehmen.
Schritt 6:
• Die Installation ist nun erfolgreich abgeschlossen. Um mit der Aktivierung fortzufahren klicken Sie jetzt auf "Erste Schritte".
Schritt 7:
• Klicken Sie jetzt auf "Aktivieren".
Schritt 8:
• Geben Sie nun im leeren Feld den Produktschlüssel den Sie von uns per Email erhalten haben ein und bestätigen den anschließend mit "Eingeben"
Schritt 9:
• Nun müssen Sie nur noch die unten stehenden Informationen angeben und mit "Weiter" fortfahren.
Schritt 10:
• Ihre Aktivierung ist nun erfolgreich gewesen, fahren Sie nun mit "Weiter" fort.
Schritt 11:
• Jetzt können Sie die verbleibenden Tage, das Ablaufdatum und die Anzahl der aktiven Geräte einsehen.
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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