Norton Security 2017 Premium
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Artikel-Nr.:SW-42000
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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- Sichere Bezahlung
Norton Security Premium 2017 mehr als nur ein Antivirus
Norton bietet Ihnen defensive Effizienz und Schutz für alle Ihre Systeme.Norton Security Premium 2017 ist das ideale Antivirenprogramm, um alle Ihre Geräte zu sichern Schützen Sie 10 Geräte gleichzeitig mit dem angenehmsten Antivirus auf dem Norton Security Premium 2017 Markt und erhalten Sie die besten Features.
Multi-System Schutz
Das Norton Security Premium 2017 Antivirus bietet Ihnen eine effiziente Lösung, um alle Ihre Geräte sicher zu nutzen. Ob es sich um einen Computer, ein Smartphone oder eine Tablet handelt, alle Ihre persönlichen Informationen und Daten sind gut geschützt. Norton Security Premium 2017 hält seine Effizienz und Leistung unter mehreren Betriebssystemen: Windows, Mac, Android und Ios.
Erweiterte Sicherheitsfunktionen
Auf den Spuren der äußerst erfolgreichen Ausgabe 2016 verbessert sich das Norton Security Premium 2017 Antivirus und bietet leistungsstarke neue Features, um seinen Kunden den besten Schutz gegen die neuesten Angriffe und Bedrohungen des Internets zu bieten. Norton Security Premium 2017 bietet einen hohen Schutz gegen alle Arten von Viren und Malware: Es kann Risiken aus einer Android-App erkennen, noch bevor Sie es von Google Play herunterladen haben.
Sicherer Cloud Storage
Mit Norton Security Premium 2017 Antivirus sind alle Ihre sensiblen Daten, wichtige Dokumente und persönliche Informationen, die Sie in Ihrem Gerät speichern, gut geschützt. Norton Security Premium 2017 enthält auch eine 25GB sichere Cloud-Speicher für Ihren Computer mit der Fähigkeit, Speichergröße nach Ihren Bedürfnissen zu einem vernünftigen Preis zu erhöhen.
Norton Installationsanleitung
Diese Anleitung gilt für folgende Softwaren:
✔ Norton Security 3.0
✔ Norton Security 360
Schritt 1
Damit eine fehlerfreie Installation stattfinden kann, müssen Sie alle anderen vorinstallierten Antiviren Programme von Ihrem Rechner deinstallieren. Dieser Schritt ist erforderlich, da das Norton sonst nicht installiert werden kann.
Schritt 2
Öffnen Sie den Downloadlink den wir Ihnen per Email gesandt haben und klicken auf den "Download".
Schritt 3
Sie werden nun auf die Norton Webseite weitergeleitet. Klicken Sie hier auf den gelben Button "Produktschlüssel eingeben".
Schritt 4
Loggen Sie sich nun mit Ihrem Norton Account ein. Sollten Sie keinen Account besitzen, können Sie einen kostenlos erstellen.
Schritt 5
Geben Sie nun den "Produktschlüssel" ein und klicken rechts davon auf den "gelben Button".
Schritt 6
Klicken Sie im nächsten Fenster auf "Überspringen".
Schritt 7
Klicken Sie nun auf "Zustimmen und herunterladen".
Schritt 8
Öffnen Sie den "Explorer", gehen zum Reiter "Downloads" und starten dann die "Software".
Schritt 9
Die Installation wird nun vorbereitet.
Schritt 10
Klicken Sie nun auf Ja, damit Veränderungen an Ihrem Gerät vorgenommen werden dürfen.
Schritt 11
Klicken Sie nun auf "Installieren Sie", damit die Installation nun begonnen werden kann.
Schritt 12
Sie werden nun aufgefordert Cyberkriminalität zu bekämpfen. Klicken Sie hier auf "Vielleicht später".
Schritt 13
Die Installation hat nun begonnen. Geduldigen Sie sich, bis die Installation erfolgreich war.
Schritt 14
Klicken Sie nun auf "Cloud-Backup aktivieren" und anschließend auf "Weiter".
Schritt 15
Klicken Sie nun auf "Automatisches VPN (empfohlen)" und anschließend auf "Weiter".
Schritt 16
Klicken Sie nun auf "Fertig", um die Installation abzuschließen,
Schritt 17
Klicken Sie oben links des Programms auf "Einloggen".
Schritt 18
Loggen Sie sich nun in Ihrem Norton Account ein.
Schritt 19
Nun können Sie das Norton nutzen.
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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