Office 2013 Professional Plus
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Artikel-Nr.:SW-26300
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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"Office 2013 Professional Plus"
Das sind die Vorteile von Office Professional Plus 2013
So haben Sie Office Professional Plus 2013 noch nie zuvor gesehen, mit einem ganz neuen Look. Ganz egal von welchem Gerät Sie auch immer arbeiten, Smartphones, Tablets oder in der Cloud. Sie haben Zugriff auf alle Ihre Dokumente, auch auf PCs, auf denen Office nicht installiert ist. Einen leichteen Zugang zu Ihren Dokumenten ermöglicht Ihnen die neue Starterfahrung, die jede Anwendung in Office anbietet. In Office Professional Plus sind folgende Anwendungen enthalten: Word, Excel, PowerPoint, Outlook, OneNote, Project, Publisher und Lync. Alle sind miteinander verbunden und miteinander verknüpft, sodass Sie eine tolle Erfahrung beim Umstieg von einer Software auf die andere genießen können.
Office PowerPoint 2013
Neue Tools und Features sind abgesehen von dem neuen Look in PowerPoint enthalten, wie z.B. die Präsentationsansicht , mit dieser Funktion können Sie Ihre Notizen auf Ihrem Gerät anzeigen lassen, während das Publikum nur die Folien der Präsentation und des Zoom-Tools sehen kann die auf Bilder, Diagrammen, Grafiken oder einen beliebigen Teil der Präsentation zoomen, die Sie Ihrem Publikum vorstellen möchten.
Die Installationsanleitung gilt für folgende Versionen:
✔ Microsoft Word 2013
✔ Microsoft Excel 2013
✔ Microsoft Outlook 2013
✔ Microsoft PowerPoint 2013
✔ Microsoft Publisher 2013
✔ Microsoft Access 2013
✔ Microsoft Visio Standard 2013
✔ Microsoft Visio Professional 2013
✔ Microsoft Project Standard 2013
✔ Microsoft Project Professional 2013
Schritt 1
Gehen Sie nun mithilfe des Downloadlinks auf unsere Downloadseite und laden Sie die richtige Bit Version herunter.
Schritt 2
Gehen Sie nun in den Explorer, dann auf Downloads und führen anschließend die Installationsdatei aus.
Schritt 3
Klicken Sie nun auf Installieren.
Schritt 4
Klicken Sie nun auf Ja, damit Veränderungen in Ihrem Gerät vorgenommen werden dürfen.
Schritt 5
Die Installation hat somit begonnen. Warten Sie, bis der rote Balken komplett geladen ist und die Installation abgeschlossen wird.
Schritt 6
Klicken Sie nun auf Schließen.
Schritt 7
Nun ist Ihr Programm installiert und ist auf Ihrem Rechner. Das Programm muss jetzt nur noch aktiviert werden.
Klicken Sie hierfür auf das Start-/Windowssymbol, tippen Word ein und öffnen danach das Programm.
Schritt 8
Erstellen Sie ein Leeres Dokument.
Schritt 9
Klicken Sie nun oben links auf Datei.
Schritt 10
Geben Sie in das Feld den Produktschlüssel ein und klicken auf Office aktivieren. Um Tippfehler zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, dass Sie den Produktschlüssel aus der E-Mail kopieren und anschließend in dem Feld einfügen.
Schritt 11
Nun erhalten Sie unter Konto die Meldung, dass das Produkt aktiviert ist.
Ihr Produkt wurde erfolgreich aktiviert.
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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