Windows 10 Pro for Workstation
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Artikel-Nr.:SW-10400
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Microsoft Windows 10 Pro for Workstation wurde speziell für Computersysteme entwickelt, die hohe Arbeitslasten bewältigen müssen. Das gilt zum Beispiel für die Videobearbeitung, Musikaufnahme, das Design oder die Erstellung von 3D-Modellen. Das „normale“ Windows 10 Pro stößt bei Hochleistungs-Workstations schnell an seine Grenzen, da es die Anzahl der Prozessoren (CPUs), des Arbeitsspeichers und der Speichermodule begrenzt. Einerseits hebt diese „professionelle“ Variante des Betriebssystems Einschränkungen auf. Kaufen Sie Microsoft Windows 10 Pro für Desktop – Grundfunktionen
Läuft auf bis zu vier CPUs
Unterstützt bis zu 6 TB RAM als Hauptspeicher
ReFS ist als werkseitiges Dateisystem aktiviert
Unterstützung für NVDIMM-Speichermodule
beste Energieeffizienz
Windows 10 Pro verwendet ReFS oder Flexible File System als Dateisystem anstelle von NTFS für Arbeitsstationen. Es ist ab Werk aktiviert und bietet mehr Schutz vor Datenverlust als normale Formate. Dies geht jedoch nicht zu Lasten der Leistung. SMD Direct unterstützt Remote Direct Memory Access (RDMA). So schwer es zu lesen scheint, bedeutet dies, dass Daten sehr schnell über das Netzwerk hin und her bewegt werden können. NVDIMM-Unterstützung für ultraschnellen Speicher
NVDIMM-N bezeichnet sogenannte nichtflüchtige Speichermodule. Sie wurden ursprünglich für das Arbeitsgedächtnis entwickelt, weil sie flüchtig sind. Daher können Daten auch nach dem Herunterfahren und Neustarten des Systems wiederhergestellt werden. Es wurde jedoch schnell klar, dass diese Module auch ideal für Systemspeicher geeignet sind. NVDIMM-SSD ist zum Synonym für extrem schnellen Systemspeicher geworden. Windows 10 Pro für Workstations unterstützt alle berechtigten Geräte. Arbeitsenergie sparen
Windows 10 für Workstations ist zudem energieeffizienter als andere Varianten von Microsofts Betriebssystem. Computer, die dieses Betriebssystem verwenden, werden fast sofort heruntergefahren und wieder hochgefahren. Daher wird viel weniger Energie benötigt.
Systemanforderungen - Windows 10 Pro for Workstation | |
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CPU | Mindestens 1,0 GHz. Unterstützung für Xeon- und Epyc-Prozessoren vorhanden. Bis zu 4 CPUs pro Mainboard. |
RAM | Mindestens 2 GB. Maximal 6 TB. |
Festplattenspeicher |
Mindestens 20 GB freier Speicherplatz für das Betriebssystem. |
Grafikkarte | DirectX 9-fähige Grafikkarte vorausgesetzt, einige Apps benötigen DirectX 10 für bessere Performance. |
Display | Mindestens 1.024 * 600 Pixel Auflösung. |
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) |
Die Aktivierungsanleitung gilt für folgende Versionen:
✔ Windows 10 Home
✔ Windows 10 Professional
✔ Windows 10 Enterprise
✔ Windows 10 Education
✔ Windows 10 Pro for Workstation
Schritt 1:
• Klicken Sie auf den ,,Ordner-Explorer“
Schritt 2:
• Klicken Sie bitte auf "Dieser PC". Betätigen Sie daraufhin in dem leeren Feld die rechte Maustaste und wählen Sie „Eigenschaften“ aus.
Schritt 3:
• Klicken Sie auf „Windows aktivieren“.
Schritt 4:
• Klicken Sie auf „Product Key ändern“.
Schritt 5:
• Tragen Sie ihren Aktivierungsschlüssel in das leere Feld ein und drücken Sie dann auf „Weiter“.
Schritt 6:
• Herzlichen Glückwunsch! Ihr Windows 10 Professional wurde erfolgreich aktiviert.
Ihr Produkt wurde erfolgreich aktiviert.
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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