#*Microsoft Office 2021 Professional Plus*#
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Artikel-Nr.:SW-06200
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Office 2021 Professional Plus
Wer auf das Komplettpaket von Office 2021 zurückgreifen möchte, ist mit Microsoft Office 2021 Professional Plus auf der sicheren Seite. Denn das ist das richtige Office für Freiberufler, Unternehmer, Selbstständige und anspruchsvolle Privatanwender. Es bedient alle Anforderungen an eine moderne Bürosoftware. Sie können die Software nach dem Kauf sowohl im gewerblichen wie im privaten Bereich nutzen. Es umfasst die gesamte Palette der Microsoft Office-Anwendungen. Es bietet viele neue Funktionen, die Ihnen in der Produktivität unterstützen und Ihren Arbeitsalltag erleichtern.Office 2021 bietet viele neue Features im neuen Office Paket. Dazu gehört z.B. die Texteingabe mit einem Stift, eine leistungsstärkere Datenanalyse in Excel 2021 und viele neue Präsentationstools in PowerPoint 2021. Word 2021 stellt eine "Black Theme" zur Verfügung, das viel augenfreundlicher für langes Arbeiten am Bildschirm ist. Hinzu kommt eine Text-to-Speech-Funktion, ebenso wie eine Multi-Touch-Funktion, um die Handhabung mit Touchscreens zu vereinfachen. Alle Funktionen können über die Tastatur, die Maus oder andere verfügbare Eingabegeräte benutzt werden. Die Touchscreen-Funktionen sind für die Verwendung mit Windows 10 und Windows 11 optimiert.
Office 2021 Professional Plus enthält:
Word 2021 - zur Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten
Excel 2021 - für wertvolle Analysen
PowerPoint 2021 - für ansprechende Präsentationen
Outlook 2021 - Verwaltung Ihrer E-Mails, Kontakte, Zeitpläne und Aufgaben
OneNote 2021 - für Ihre Notizen
Publisher 2021 - zur Erstellung professioneller Publikationen
Access 2021 - für browserbasierte Apps
Teams - Microsoft Teams ist eine praktische Kommunikationssoftware. Damit führen Sie beispielsweise Videoanrufe durch oder versenden Nachrichten an Ihre Mitarbeiter. Das führt zu einer einfachen und produktiven Zusammenarbeit.
Skype 2021 for Business
Systemanforderungen:
Prozessor: 1,6 GHz, 2-Core-Prozessor
Arbeitsspeicher: 4 GB, (64 Bit), 2 GB (32 Bit) RAM
Festplattenspeicher : mindestens 4 GB verfügbarer Speicherplatz
Bildschirm: Auflösung von 1024 x 768 Pixeln
Grafikkarte: DirectX 9, WDDM 2.0 oder höher
Betriebssystem: Windows 11 oder Windows 10
Rechtliche Hinweise
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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