Microsoft Visio Standard 2010
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Sie können mit Microsoft Visio Standard 2010 komplexe Informationen anschaulich als Diagramm darstellen. Mit Hilfe von MS Visio 2010 generieren Sie beispielsweise Netzwerkdiagramme oder Organigramme, welche automatisch Bezug auf Ihre Daten nehmen und sich so in kurzer Zeit erstellen lassen. Microsoft Visio Standard 2010 eignet sich ganz gut für Privatanwender oder auch keine Betriebe.
Einfache Benutzerführung in MS Visio 2010 Standard
Sie greifen einfach auf die bewährte Nutzeroberfläche von Office 2010 zurück, um mit Visio Standard 2010 Diegramme zu erstellen. Einen sehr schnellen Zugriff auf die am häufigsten in Visio 2010 Standard verwendeten Optionen, gewährt Ihnen alle wichtigen Befehle, die Ihre Diagramme präziser, anschaulicher und dynamischer aussehen lassen, welche zudem nach Kontext sortiert sind. In der übersichtlichen Registerkarte finden Sie so, beispielsweise die Designs, Hintergründe oder Rahmengestaltung für ein Diagramm.
MS Visio 2010 Standard verfügt über eine neue Live-Show, welche erkennt, ob Ihre Designvorstellungen auch der Realität entsprechen. Erkannt wird hier, z.B. ob geänderte Schriftarten, Designs oder auch eine Veränderte Fabauswahl in Ihrem Diagramm genauso aussehen, wie Sie es sich vorgestellt haben. Diese Vorschau erleichtert die Erstellung visuell komplexer, optisch ansprechender Diagramme und steht in wenigen Sekunden in Visio Standard 2010 zur Verfügung.
Wichtige Funktionen in Microsoft Visio Standard 2010:
- Mit nur wenigen Klicks, importieren Sie Daten aus zahlreichen professionellen Anwendungen.
- Um durch Visio 2010 Standard schnelleren Zugriff auf die wirklich wichtigen Funktionen zu erhalten, verwenden Sie kontextsensitive Menüs.
- Um Ihre Arbeit mit Mitarbeitern und Kollegen zu beschleunigen, können Sie Ihre Ergebnisse und Diagramme über das Internet teilen.
- Arbeiten Sie mit neuen modernen Schablonen und Formen, um in MS Visio 2010 Standard visuell anprechende, dynamische Design zu erstellen.
- Durch die Live-Vorshcau haben Sie die Möglichkeit Ihree Änderungen im Blick zu behalten: In wenigen Sekunden werden Ihnen von MS Visio Standard 2010 die Auswirkungen gezeigt.
- Egal ob Organigramm, Flussdiagramm und Netzwerkdiagramm, stellen Sie Beziehungen und Informationen so dar, wie es Ihnen recht ist.
- Automatische Anpassungen, Ausrichtungen und die Einhaltung von Abständen erlauben es Ihnen mit diesem Visualisierungsprogramm genauso komplexe Prozesse in recht kurzer Zeit abzuschließen.
Import von Daten in Microsoft Visio 2010 Standard
Um Daten aus verschiedenen Quellen zu importieren, nutzen Sie Microsoft Visio Standard 2010. Indem Sie Informationen aus Excel oder gleichwohl Programmen von Drittanbietern (wie AutoCAD) in MS Visio 2010 Standard einbauen, werden Fakten gut aussehend als Flussdiagramme oder in einer weiteren Diagrammvariante Ihrer Wahl aufbereitet und erklärlich dargestellt. Die Bewältigung großer Informationsmengen wird von Seiten Microsoft Visio 2010 Standard vereinfacht und Zusammenhänge werden überblickbar dargestellt.
Im gleichen Augenblick macht es Microsoft Visio Standard 2010 reibungsloser als je im Voraus, Diagramme mit Mitarbeitern und Kollegen zu teilen: Verwenden Sie Visio 2010 Standard, um fertige Diagramme über das Internet bereitzustellen. Um Inhalte zu erläutern und zu verdeutlichen, beschriften Sie Schablonen und Formen. Mittels ein Schritt nach vorne der Funktionalitäten „Ausrichten“ und „Einrasten“ in Microsoft Visio 2010 Standard können Sie jedem Diagramm binnen weniger Minuten einen professionellen Erscheinungsbild verleihen.
Achtung: Microsoft Visio Standard 2010 ist nicht kompatibel mit Microsoft Office 2016!
MICROSOFT VISIO STANDARD 2010 - SYSTEMANFORDERUNGEN
Plattform | Windows |
Unterstütztes Betriebssystem |
Unterstützt nur die 32-Bit-Edition von: Windows XP mit Service Pack (SP) 3, Windows Server 2003 SP2, MSXML 6.0. Unterstützt sowohl die die 32-Bit- als auch die 64-Bit-Edition von: Windows Vista mit SP1, Windows Server 2008, Windows 7, Windows 8, Terminal Server, Windows on Windows (WOW) (ermöglicht die Installation von 32-Bit-Versionen auf 64-Bit-Betriebssystemen, mit Ausnahme von Windows Server 2003 64-Bit und Windows XP 64-Bit). Unterstützt keine Edition von: Windows Server 2003 64-Bit, Windows XP 64-Bit |
Prozessor |
500-MHz-Prozessor oder höher. |
Arbeitsspeicher |
256 MB RAM; 512 MB RAM wird für bestimmte erweiterte Funktionen empfohlen. |
Festplattenspeicher |
2 GB |
Grafikkarte |
Monitor mit 1.024 × 768 oder einer höheren Auflösung. |
Soundkarte | k.A. |
Betriebssystem: | Windows |
Enthält: | Visio |
Jahr: | 2010 |
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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