Microsoft Visio Standard 2013
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Microsoft Visio Standard 2013 ist eine Software, die Ihnen die simple Erstellung von Diagrammen realisiert. Die Inhalte jener Diagramme sind problemlos an Fakten geknüpft, die Sie bspw. in Excel erstellt haben, sodass Sie ebenfalls komplexe Informationen anschaulich aufbereiten können. Microsoft Visio 2013 Standard fungiert für die Benutzung in Privathaushalten ebenso für Selbstständige oder Freiberufler.
Einfache Verwendung von Informationen - mit Microsoft Visio Standard 2013
Mit Hilfe MS Visio 2013 Standard erhalten Sie Zugriff auf massenweise verschiedene Schablonen, die Sie für die Anfertigung von Diagrammen nutzen können. Verwenden Sie sie, um exemplarisch Netzwerk- oder Flussdiagramme zu generieren und füllen Sie diese in MS Visio 2013 Standard mit Daten - über Ihre Haushaltsausgaben, ein frisches Projekt, an dem Sie funktionieren oder generell mit Informationen jeder Ausprägung. Die Software zur Visualisierung ist anpassbar aufgebaut und kann für jeden Einsatzzweck genutzt werden.
Um Diagramme in Microsoft Visio 2013 Standard mit Wissen zu versorgen, können Sie bestehende Wissen verwenden: Fügen Sie etwa Informationen aus Excel-Arbeitsmappen ein oder greifen Sie auf SharePoint-Server zu, um von dort aus Fakten zu importieren. Nunmehr bestehende Wissen können Sie also darüber hinaus verwenden, wobei Sie sich erheblich Arbeit einsparen. Definieren Sie Regeln, um innovative Wissen im gleichen Augenblick visuell zu verändern.
Nützliche Funktionen in Microsoft Visio Standard 2013:
- Moderne Formen, Farben und Designs: Mit Microsoft Visio 2013 Standard bekommen Sie rapideren Zugriff auf die Designs, die Sie wahrhaftig ansprechen.
- Integrieren Sie erstellte Diagramme in auch so bestehende Office-Dokumente aus Word, Excel und ähnlichen Applikationen.
- Quick-Shapes realisieren Ihnen die automatisierte Modifikation von Layout- und Größeneinstellungen, sodass Sie noch schneller wirken können.
- Die Oberfläche der Software zur Visualisierung orientiert sich am unmittelbaren Vorgänger und weiteren Office-Programmen - Sie werden sich ohne Zeitverzug Daheim fühlen.
- Für Zuhause und kleine Büros: Arbeiten Sie in Visio 2013 Standard ebenso an intimen Projekten als gleichermaßen wirtschaftlichen Prozessen im kleinen Rahmen.
Wichtige Daten auf einen Blick - mit Microsoft Visio Standard 2013
Der Zweck aller Diagramme in MS Visio 2013 Standard ist es, schwer verständliche Wissen in einen sichtbaren, leicht zu verstehenden Kontext zu setzen. Mit Hilfe die Zuweisung von Farben und Formen erfassen Sie in Microsoft Visio 2013 Standard augenblicklich, ob Ihr geplantes Projekt funktioniert oder nicht - exemplarisch indem Ausgaben und Einnahmen mit andersartigen Farben markiert und in dieser Art selbst in Bezug zueinander gesetzt werden. Die zeitraubende Auswertung von Fakten ist vonseiten MS Visio 2013 Standard unnötig, da die Software zur Visualisierung den Großteil der Arbeit übernimmt.
Ihnen gefällt nicht, was Sie sehen? Darauffolgend ändern Sie in Microsoft Visio 2013 Standard binnen weniger Sekunden Effekte und Designs und erhalten Sie den Stil, den Sie für Ihre Demonstration brauchen. Moderne Formen, die exklusiv in Microsoft Visio Standard 2013 enthalten sind, erlauben die Produktion von Diagrammen mit einem professionellen Aussehen. Alle Dokumente, die Sie in MS Visio 2013 Standard entwickeln, sind mit zusätzlichen Abwandlungen von Visio 2013 geeignet. Weiterhin können Sie Ihre Lösungen ebenso in bestehende Office-Dokumente integrieren.
Verwenden Sie die vielfältigen Gelegenheiten von Microsoft Visio 2013 Standard und vermitteln Sie gleichwohl komplexe Datensätze anschaulich in Diagrammen. Bei alledem spielt es keine Rolle, ob Sie Informationen aus dem vertraulichen oder aus dem ökonomischen Umfeld aufbereiten. Visio wird Sie exzellent für Ihrer Arbeit assistieren.
Achtung: Microsoft Visio Standard 2013 ist nicht kompatibel mit Microsoft Office 2016!
MICROSOFT VISIO STANDARD 2013 - SYSTEMANFORDERUNGEN
Plattform | Windows |
Unterstütztes Betriebssystem |
Windows 7 SP1 bis Windows 10, nur 32-Bit- oder 64-Bit-Betriebssystem |
Prozessor |
1 GHz-Prozessor mit SSE2-Unterstützung |
Arbeitsspeicher |
2 GB RAM |
Festplattenspeicher |
3 GB |
Grafikkarte |
DirectX 10-Grafikkarte erforderlich |
Soundkarte | k.A. |
Betriebssystem: | Windows |
Enthält: | Visio |
Jahr: | 2013 |
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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