#Office 2021 für Mac Standard (1 Mac) unbegrenzt
Sofortdownload+ Produktschlüssel
Artikel-Nr.:PR-32000421
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
Lieferzeit: 5 - 30 Minuten
- 30 Sekunden nach Bestellung verfügbar
- Sichere Bezahlung
Microsoft Word ermöglicht die Erstellung professioneller Dokumente und bietet zahlreiche Vorlagen für eine einfache Nutzung. Mit PowerPoint können beeindruckende Präsentationen erstellt werden, die durch verschiedene Übergänge und Funktionen individuell gestaltet werden können. Excel wiederum bietet umfassende Möglichkeiten zur Verwaltung von Daten und zur Tabellenkalkulation.
Die neueste Version von Office Standard 2021 Mac bietet verbesserte Zusammenarbeitsmöglichkeiten, automatisches Speichern und eine optimierte Leistung. Das Design wurde an das Betriebssystem von Apple angepasst, was zu einer modernen und ansprechenden Benutzeroberfläche führt. Neue Funktionen wie XLOOKUP in Excel und die Möglichkeit zur Aufnahme von Präsentationen in PowerPoint tragen zur Effizienz und Benutzerfreundlichkeit bei.
Bei Softwarewelt24 erhalten Sie Office Standard 2021 Mac zu attraktiven Preisen und mit zeitlich unbegrenzter Lizenzierung. Profitieren Sie von den vielen Vorteilen dieser Bürosoftware und erleichtern Sie sich Ihre tägliche Arbeit am Computer.
Betriebssystem: macOS 10.15 oder höher
Prozessor: Intel- oder Mac M1-Prozessor
Arbeitsspeicher: Mindestens 4 GB empfohlen
Festplattenspeicher: 10 GB, Mac OS Extended oder APFS
Grafikkarte: Mindestauflösung von 1280x800
Um zu überprüfen, welche macOS-Version auf Ihrem Mac installiert ist, wählen Sie im Apple-Menü in der oberen linken Bildschirmecke die Option "Über diesen Mac". Dort wird Ihnen der Name Ihrer macOS-Version, z. B. macOS Big Sur, gefolgt von der Versionsnummer angezeigt. Wenn Sie auch die Build-Nummer wissen möchten, klicken Sie auf die Versionsnummer.
Dies ist ein Downloadprodukt, es werden keine gedruckten Kopien oder DVDs per Post verschickt.
Plattform: MAC für 1 Gerät
Aktivierung: Online-Aktivierung
Produkttyp: Vollversion ohne jährliche Kosten (kein Abonnement)
Enthaltene Programme: Word, Excel, PowerPoint, Outlook, OneNote
Lieferumfang: Downloadlink, Installationsanleitung
Sprache: Mehrsprachig
Bitte beachten Sie: Es wird kein separater Produktschlüssel versendet.
Sie erhalten zudem einen zusätzlichen Zugang zu unserer lebenslangen Volumenlizenz als zusätzlicher Nutzer.
Microsoft Office Installationsanleitung für MAC
Folgend finden Sie die Installationsanleitung, um Ihr neu erworbenes Microsoft Office Paket erfolgreich zu installieren. Die Anleitung betrifft die Microsoft Office Pakete 2016, 2019 und 2021 für den Mac. Da sich die Versionen unterscheiden, kann es minimale Veränderungen im Design geben. Lassen Sie sich jedoch davon nicht beirren, da der Prozess dennoch derselbe ist.
Hierfür wird vorausgesetzt, dass sich keine Reste von anderen Microsoft Office Paketen auf dem Rechner befinden, wie bspw. das vorinstallierte Microsoft Office 365. Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung, um alle Microsoft Office Pakete restlos zu deinstallieren. Alternativ können Sie es vereinfacht über dieses Tool deinstallieren.
Schritt 1
In den E-Mails der Produktschlüssel und Bestellbestätigung finden Sie den Downloadlink für das Office Paket. Dort finden Sie die Installationsdateien für das Office Paket.
Schritt 2
Laden Sie nun Part 1 und anschließend Part 2 herunter. In dem Ordner Downloads finden Sie die heruntergeladenen Dateien.
Schritt 3
Installieren Sie nun Part 1 auf Ihrem Gerät.
Schritt 4
Klicken Sie nun auf Fortfahren.
Schritt 5
Klicken Sie im nachfolgenden Fenster erneut auf Fortfahren.
Schritt 6
Klicken Sie nun auf Installieren.
Schritt 7
Die Installation wird nun vorbereitet. Dies kann einige Minuten in Anspruch nehmen.
Schritt 8
Schließen Sie das Fenster nach erfolgreicher Installation und führen ggf. ausstehende Updates durch.
Schritt 9
Wiederholen Sie diese Schritte bei Part 2.
Schritt 10
Sobald die Installation abgeschlossen ist, haben Sie Ihr Produkt erfolgreich aktiviert und können es uneingeschränkt und dauerhaft nutzen.
Ihr Produkt wurde erfolgreich aktiviert!
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung
(https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).
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