Kaspersky Lab Total Security 1 Gerät 2 Jahre ESD DE Win Mac Android iOS
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Artikel-Nr.:GOK-50000
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: 1 Jahr
Länderzone(n): Weltweit
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Die beste Sicherheitssoftware Kaspersky Kaspersky Total Security 2023
Genießen Sie zuverlässigen Schutz gegen alle Arten von Viren, Malware und anderen Bedrohungen.Warum sollten Sie die Kaspersky 2023 Sicherheitssoftware zum Schutz Ihres Computers benutzen? Kaspersky Anti-Virus 2023 Ist die beste Lösung gegen alle Arten von Malware. Er bietet Ihnen den umfassendsten Schutz gegen verschiedene Bedrohungen: Die gefährlichsten Viren, Spyware, Trojaner und mehr. Es ist eine einfach zu bedienende Sicherheitslösung, die Ihren Computer niemals verlangsamen wird.
Vereinfachung der Management und Sicherheitseinstellungen
Mit dem Kaspersky Internet Security 2023 Antivirus können Sie ganz einfach alle Ihre Geräte (Computer, Tablets oder Telefone) über das Internet verwalten und alle Sicherheitsparameter nach Ihren Bedürfnissen einstellen. Ausgestattet mit ergonomischer Oberfläche und Neuen Features. vereinfacht das Sicherheitsmanagement für die gesamte Familie.
Halten Sie die Leistung Ihres PCs
Kaspersky Internet Security 2023 Ist entworfen, um Ihre Geräte zu sichern, während Sie Ihre Fließfähigkeit bewahren und ohne Ihre Leistung zu beeinträchtigen. Diese Version verhindert automatisch Betriebsstörungen, die Auswirkungen auf die Leistung Ihres Computers, Integriert eine Antiviren-Datenbank und spart Ihnen die Batterie Ihres Laptops. Der Antivirus Kaspersky Internet Security 2023 beschränkt seinen Systemressourcenverbrauch, wenn der Benutzer mehr RAM benötigt.
Schutz Ihrer Privatsphäre und Banking
Um Ihre persönlichen Daten zu sichern, verwendet Kaspersky Internet Security 2023 drei Schutzsysteme: Analyse auf Signaturen, Heuristische Analyse und Verhaltensblocker. So ist Ihr PC dauerhaft gegen Viren geschützt, Keylogger, Spyware und Rootkits. Kaspersky Internet Security 2023 schützt auch Ihr Geld und Bankdaten aus Diebstahl.
Kaspersky - Installationsanleitung
Damit Ihr Antiviren-Programm problemlos auf Ihrem Rechner installiert werden kann, müssen alle anderen Antiviren-Programme vom Rechner deinstalliert sein. Es darf somit nur eine Antiviren-Software auf Ihrem Rechner installiert sein.
Die Installationsanleitung gilt für folgende Versionen:
✔ Kaspersky Internet Security
✔ Kaspersky Antivirus
✔ Kaspersky Total Security
Schritt 1
Gehen Sie nun mithilfe des Downloadlinks auf unsere Downloadseite und laden die Software von dort herunter.
Schritt 2
Klicken Sie mit dem Rechtsklick auf das Start-/Windows Symbol und öffnen den Explorer.
Schritt 3
Öffnen Sie nun den Downloads Ordner.
Schritt 4
Führen Sie die Downloaddatei aus.
Schritt 5
Klicken Sie nun im Fenster auf Fortsetzen.
Schritt 6
Setzen Sie nun Häkchen, um den Bedingungen des Vertrags zu Akzeptieren.
Schritt 7
Klicken Sie nun erneut auf Akzeptieren.
Schritt 8
Klicken Sie nun erneut auf Akzeptieren.
Schritt 9
Klicken Sie nun auf installieren.
Schritt 10
Klicken Sie nun auf Ja, damit Veränderungen auf Ihrem Rechner vorgenommen werden dürfen.
Schritt 11
Wählen Sie Avira Launcher (generic) und Antivirus und klicken anschließend auf Löschen.
Wichtig: Dieser schritt trifft nur ein wenn Sie bereits bestehende Antivirenprogramme drauf haben.
Sollten Sie keins haben wird direkt mit dem Schritt 12 weitergemacht.
Schritt 12
Warten Sie, bis der grüne Balken komplett geladen ist. Haben Sie ein wenig Geduld. Dies kann einige Minuten dauern.
Schritt 13
Klicken Sie nun auf Übernehmen.
Schritt 14
Klicken Sie nun auf Fertig.
Schritt 15
Wählen Sie nun Fortsetzen.
Schritt 16
Hier können Sie auswählen, ob Sie die "Übersicht zu den Programmfunktionen" Überspringen oder Weiter anklicken.
Schritt 17
Geben Sie in das Feld den Produktschlüssel ein und klicken auf Aktivieren. Um Tippfehler zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, dass Sie den Produktschlüssel aus der E-Mail zu kopieren und anschließend in dem Feld einfügen.
Schritt 18
Klicken Sie nun auf Überspringen.
Schritt 19
Klicken Sie nun auf Fertig.
Schritt 20
Nun sehen Sie unten links, dass die Laufzeit erfolgreich hinzugefügt wurde.
Das Anti - Virus Paket ist somit erfolgreich installiert und aktiviert.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihrem neuen Virenschutz!
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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