Office 2016 Home & Business für Mac | Käuferschutz | Download
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Artikel-Nr.:34000
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Stellen Sie sich Ihren Mac anders vor mit den neuen Versionen von Office 2016
Genießen Sie beeindruckende Ergonomie und entdecken Sie die neuen Features! Intensive Zusammenarbeit mit Ihrem Team.Das sind die neuen Features von Microsoft Office Home & Business 2016 für MAC! Office Home & Business 2016 von MAC soll Ihnen helfen, schneller und einfacher zu kreieren und zu kommunizieren. Es charakterisiert sich durch ein neues modernes Look, integrierte Kollaboration-Tools und die Stärke von Outlook für E-Mail, Kalender und Kontakte. Sie können Ihre Dokumente in der Cloud auf Onedrive speichern und sie leicht erreichen. Das ist neu im neuen Office 2016 Home & Business für MAC ! Eine weitere Neuheit ist die intelligente Suche in Office-Programmen. Klicken Sie auf einen Begriff in einem Word-Dokument mit der rechten Maustaste, können Sie die Phrase im Internet, in verschiedenen Quellen mit der Smart Scan-Option suchen. Die Ergebnisse werden dann auf der rechten Seite in einer Seitenleiste mit der Aufschrift "Insights" angezeigt. Office 2016 Home & Business ist ideal für Selbstständige und kleine Unternehmen.
Microsoft Word 2016
Perfekte Dokumente, die das Vergnügen des Lesens mit dem Lesemodus geben.
Microsoft PowerPoint 2016
Sofortige überzeugende Präsentation.
Microsoft Excel 2016
Intuitiv ausgewertete und visualisierte komplexe Daten.
Microsoft Office Installationsanleitung für MAC
Folgend finden Sie die Installationsanleitung, um Ihr neu erworbenes Microsoft Office Paket erfolgreich zu installieren. Die Anleitung betrifft die Microsoft Office Pakete 2016, 2019 und 2021 für den Mac. Da sich die Versionen unterscheiden, kann es minimale Veränderungen im Design geben. Lassen Sie sich jedoch davon nicht beirren, da der Prozess dennoch derselbe ist.
Hierfür wird vorausgesetzt, dass sich keine Reste von anderen Microsoft Office Paketen auf dem Rechner befinden, wie bspw. das vorinstallierte Microsoft Office 365. Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung, um alle Microsoft Office Pakete restlos zu deinstallieren. Alternativ können Sie es vereinfacht über dieses Tool deinstallieren.
Schritt 1
In den E-Mails der Produktschlüssel und Bestellbestätigung finden Sie den Downloadlink für das Office Paket. Dort finden Sie die Installationsdateien für das Office Paket.
Schritt 2
Laden Sie nun Part 1 und anschließend Part 2 herunter. In dem Ordner Downloads finden Sie die heruntergeladenen Dateien.
Schritt 3
Installieren Sie nun Part 1 auf Ihrem Gerät.
Schritt 4
Klicken Sie nun auf Fortfahren.
Schritt 5
Klicken Sie im nachfolgenden Fenster erneut auf Fortfahren.
Schritt 6
Klicken Sie nun auf Installieren.
Schritt 7
Die Installation wird nun vorbereitet. Dies kann einige Minuten in Anspruch nehmen.
Schritt 8
Schließen Sie das Fenster nach erfolgreicher Installation und führen ggf. ausstehende Updates durch.
Schritt 9
Wiederholen Sie diese Schritte bei Part 2.
Schritt 10
Sobald die Installation abgeschlossen ist, haben Sie Ihr Produkt erfolgreich aktiviert und können es uneingeschränkt und dauerhaft nutzen.
Ihr Produkt wurde erfolgreich aktiviert!
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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