#Office 2016 Professional Plus# Win
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Artikel-Nr.:SW-1400012
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Microsoft Office Professional Plus 2016: Bürosoftware für professionelle Anwender
Büroarbeiten zählen in vielen Betrieben zu den alltäglichen Aufgaben. Um diese schnell und zuverlässig zu erledigen, ist es wichtig, eine hochwertige Bürosoftware zu verwenden. Microsoft Office Professional Plus 2016 eignet sich hierfür hervorragend. Dabei handelt es sich um ein Qualitätsprodukt von Microsoft, das selbst die Ansprüche anspruchsvoller Anwender erfüllt.
Büroarbeiten mit hoher Effizienz erledigen: Microsoft Office Professional Plus 2016
Einer der wesentlichen Vorteile dieses Produkts besteht in seiner intuitiven Bedienung. Daher ist keine lange Einarbeitungszeit notwendig. Die Benutzungsoberfläche ist so gestaltet, dass alle wichtigen Funktionen direkt ersichtlich sind. Auf diese Weise können sich die Mitarbeiter gleich an die Arbeit machen. Ein weiterer Aspekt besteht darin, dass die Programme, die in Office 2016 Professional Plus enthalten sind, viele Arbeitsschritte automatisieren. Mit dieser Bürosoftware erledigen Sie Ihre Arbeiten nicht nur schnell, darüber hinaus trägt sie zu optimalen Ergebnissen bei.
Welche Programme beinhaltet Office 2016 Professional Plus
Microsoft Office 2016 ist in mehreren verschiedenen Editionen erhältlich – von kleinen Paketen für Privatanwender bis hin zu umfangreichen Versionen für Unternehmen. Microsoft Office Professional Plus 2016 ist die umfangreichste Edition. Sie enthält alle Programme der Office Suite:
- Word: Dieses Textverarbeitungsprogramm ist im Büro von besonderer Bedeutung. Damit erstellen Sie Briefe, Rechnungen und viele andere Dokumente.
- Excel: Das Tabellenkalkulationsprogramm Excel ermöglicht es, umfangreiche Daten zu sammeln und automatisierte Berechnungen damit durchzuführen.
- PowerPoint: Mit diesem Präsentationsprogramm gestalten Sie interessante Vorträge für Ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner.
- OneNote: Dieses Programm ermöglicht es, Notizen auf dem Computer festzuhalten und effizient zu organisieren.
- Outlook: Mit diesem Programm bearbeiten Sie den E-Mail-Verkehr Ihres Unternehmens effizient und professionell.
- Publisher: Wenn Sie für Ihren Betrieb Druckpublikationen erstellen müssen, dann ist Publisher das richtige Programm dafür. Damit gestalten Sie Flyer, Werbebroschüren und viele weitere Dokumente.
- Access: Große Datenmengen lassen sich besonders sicher und effizient in einer Datenbank organisieren. Dazu dient das Datenbankprogramm Access.
- Skype for Business: Eine effiziente Kommunikation ist für jedes Unternehmen von großer Bedeutung.Skype for Business schafft hierfür optimale Bedingungen.
Volumenlizenzen: optimal für größere Betriebe
Die meisten Office-Editionen sind lediglich als Einzellizenz erhältlich. Microsoft Office Professional Plus 2016 stellt dabei jedoch zusammen mit der Standard-Ausführung die Ausnahme dar. Die Volumenlizenz bietet sich an, wenn Sie mehrere Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen mit dieser hochwertigen Software ausstatten möchten.
Microsoft Office Professional Plus 2016: Verbesserungen gegenüber der Vorgängerversion
Im Vergleich zur Vorgängerversion kann Office 2016 Professional Plus mit vielen neuen Funktionen aufwarten. Insights macht es beispielsweise einfacher, Informationen aus dem Internet in Ihre Dokumente einzufügen. Die Tell-Me-Suchfunktion erleichtert die Suche nach bestimmten Programmfunktionen. Sehr praktisch ist auch die Autofill-Funktion in Excel. Diese erkennt Ihre Eingabemuster selbstständig und ermöglicht daraufhin eine automatische Vervollständigung.
Systemanforderungen - Office 2016 Professional Plus | |
---|---|
Prozessor | 1 Gigahertz (GHz) oder schneller, 32-Bit (x86) - oder 64-Bit (x64) -Prozessor |
Betriebssysteme |
Windows 11, Windows 10, Windows 8.1 |
Arbeitsspeicher | mindestens 2GB RAM |
Festplattenspeicher | mindestens 3 GB verfügbarer Speicherplatz |
Bildschirm | mindestens 1024 * 768 Pixel |
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) office.com/systemrequirements. |
Hinweis zu den Office-Varianten:
Die Kompatibilität zwischen Installationsdatei und Produktschlüssel ist entscheidend! Aufgrund der Vielfalt an Softwarevarianten ist es unerlässlich, dass die Neuinstallation mit der von uns bereitgestellten Download-Installationsdatei erfolgt.
Office 2016 Einzelanwendungen - Installationsanleitung
Die Installationsanleitung gilt für folgende Versionen:
✔ Microsoft Word 2016
✔ Microsoft Excel 2016
✔ Microsoft Outlook 2016
✔ Microsoft PowerPoint 2016
✔ Microsoft Publisher 2016
✔ Microsoft Access 2016
✔ Microsoft Visio Standard 2016
✔ Microsoft Visio Professional 2016
✔ Microsoft Project Standard 2016
✔ Microsoft Project Professional 2016
Schritt 1
Gehen Sie nun mithilfe des Downloadlinks auf unsere Downloadseite und laden Sie die richtige Bit Version herunter.
Schritt 2
Gehen Sie nun in den Explorer, dann auf Downloads und führen anschließend die Installationsdatei aus.
Schritt 3
Klicken Sie nun auf Installieren.
Schritt 4
Klicken Sie nun auf Ja, damit Veränderungen in Ihrem Gerät vorgenommen werden dürfen.
Schritt 5
Die Installation hat somit begonnen. Warten Sie, bis der rote Balken komplett geladen ist und die Installation abgeschlossen wird.
Schritt 6
Klicken Sie nun auf Schließen.
Schritt 7
Nun ist Ihr Programm installiert und ist auf Ihrem Rechner. Das Programm muss jetzt nur noch aktiviert werden.
Klicken Sie hierfür auf das Start-/Windowssymbol, tippen Word ein und öffnen danach das Programm.
Schritt 8
Erstellen Sie ein Leeres Dokument.
Schritt 9
Klicken Sie nun oben links auf Datei.
Schritt 10
Geben Sie in das Feld den Produktschlüssel ein und klicken auf Office aktivieren. Um Tippfehler zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, dass Sie den Produktschlüssel aus der E-Mail kopieren und anschließend in dem Feld einfügen.
Schritt 11
Nun erhalten Sie unter Konto die Meldung, dass das Produkt aktiviert ist.
Ihr Produkt wurde erfolgreich aktiviert.
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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